Kommt ein Verpflichteter seiner Quotenverpflichtung nicht vollständig nach, setzt die Biokraftstoffquotenstelle ab dem Verpflichtungsjahr 2022 eine Abgabe in Höhe von 0,60 Euro pro kg CO2eq nicht erreichter Treibhausgasminderung fest.
Kommt ein Verpflichteter seiner Quotenverpflichtung nicht vollständig nach, setzt die Biokraftstoffquotenstelle ab dem Verpflichtungsjahr 2022 eine Abgabe in Höhe von 0,60 Euro pro kg CO2eq nicht erreichter Treibhausgasminderung fest.